Unsere Leistungen

Grundpflege, Medizinische Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Verhinderungspflege, Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI, Private Leistungen

Grundpflege

Preise / Vergütung von Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI Stand 01.08.2023 – für Pflegedienste des Arbeitskreises privater Pflegevereinbarungen in Bayern – verhandelt von Dachverband DBFK mit den Krankenkassen (Verhandlungen 1-2 mal jährlich)

LK 101 Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes oder Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken 3,32 €
LK 102 An-/Auskleiden 3,32 €
LK 103 Teilwaschen (Waschen des Oberkörpers oder des Gesichts oder Waschen des Unterkörpers 6,64 €
LK 104 Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege 3,32 €
LK 105 Nass- oder Trockenrasur, inkl. Vor- und Nachbereitung, Inkl. Hautpflege im Rasur Bereich 3,32 €
LK 106 Kämmen 3,32 €
LK 107 Hautpflege 3,32 €
LK 100 Komplexgebühr (soweit mind. 4 Leistungen aus siehe oben erbracht werden) 23,24 €
LK 108 Haar- und/oder Nagelpflege Haarpflege 3,32 €
LK 109 Zuschlag bei Ganzkörperwäsche zur Teilwäsche oder ggf. zur Komplexgebühr (Duschen / Baden) 9,96 €
LK 110 Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung: 16,60 €
LK 111 Lagern/Mobilisierung allgemein oder Betten machen / Wechseln der Bettwäsche 6,64 €
LK 112 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Mundgerechtes Herrichten und anschließendes Verabreichen 16,60 €
LK 113 Verabreichung von Sondennahrung 5,07 €
LK 114 Unterstützung der Ausscheidung aus Blase, Darm, Magen (ohne Teilwäsche oder Hautpflege) 4,65 €
LK 115 Stomaversorgung 3,32 €
LK 116 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 4,65 €
LK 117 Begleitung bei Aktivitäten 39,84 €
LK 118 Beheizen der Wohnung 5,98 €
LK 119 Kleine Hauswirtschaftliche Versorgung im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung 3,32 €
LK 120 Große hauswirtschaftliche Versorgung je Std. im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung) 30,36 €
LK 120 Große hauswirtschaftliche Versorgung je 5 min. im Lebensbereich des Pflegebedürftigen 2,42 €
LK 121 Waschen der Wäsche und der Kleidung 1 x wtl. (bei Inkontinenz max. 2 x wtl. 19,92 €
LK 122 Einkaufen 9,96 €
LK 123 Zubereitung / Kochen einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 17,93 €
LK 124 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit (Frühstück, Abendessen kalt) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 5,98 €
LK 125 Erstbesuch 66,40 €
LK 126 Änderung der Pflegeplanung 13,28 €
V 138 MRSA-Schutzkleidung (ohne Erbringung von SGB V-Leistungen) 2,81 €
V 138 MRSA-Schutzkleidung (Mit Erbringung von SGB V-Leistungen) 1,41 €
Grundpflege
LK043 Grundpflege – Stundensatz körperbezogene Pflegemaßnahmen je Stunde 55,92 €
LK023 Grundpflege – Stundensatz körperbezogene Pflegemaßnahmen je 5 angefangene Minuten 4,66 €
Betreuung
Betreuung – Pflegerische Betreuungsmaßnahmen je Stunde 40,44 €
Betreuung – Pflegerische Betreuungsmaßnahmen je 5 angefangene Minuten 3,37 €
Hauswirtschaft
Hauswirtschaft – Stundensatz Hilfen bei der Haushaltsführung je Stunde 30,36 €
Hauswirtschaft – Stundensatz Hilfen bei der Haushaltsführung je angefangene 5 Minuten 2,53 €

 

Anfahrten Preise
Anfahrtspauschale Tag 06.00 Uhr – 21.00 Uhr 100% 5,54 €
Anfahrtspauschale Nacht 21.01 Uhr – 05.59 Uhr 100% 7,56 €
Anfahrten bei zwei Kunden gleichzeitig, oder mit Behandlungspflege dazu – 50 % reduziert
LK 125 Erstbesuch
Erstbesuch zur Organisation Ihrer Pflege (SIS; Maßnahmen- und Prophylaxen Planung, Beratung zu Risiken), Unterstützung bei der Kostenklärung, Beratung zu Nutzung von Leistungen und Budgets Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihrem Pflegegrad, sowie zu Erhalt Landespflegegeld, zu Erhalt Pflegehilfsmittel über Pauschale, zu Erhalt Rezept Inkontinenzversorgung, zu optional Beantragung Hilfe zur Pflege über Bezirk. 66,40 €
LK 126 Pflegeplanung anpassen
Anpassung der Pflegeplanung bei Veränderung des Pflegebedarfes (Änderung Leistungen mit Kostenvoranschlag verbunden) 13,28 €
Ausbildungsumlage
Ausbildungsumlage in Höhe von 5,24 %: Gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 PflBG wird von den Trägern der ambulanten Pflegeeinrichtungen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG) zu zahlende Anteil am Finanzierungsbedarf über Ausbildungszuschläge aufgebracht. Dies ist ein landesweiter Ausbildungszuschlag in Bayern für das Jahr 2023 in Höhe von 5,24 % auf die Rechnungssumme für Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI. Die Ermittlung dieses Zuschlags ergibt sich aus § 2 Abs. 8 der Vereinbarung der Verfahrensregelungen nach § 33 Abs. 6 PflBG.

Medizinische Behandlungspflege laut Richtlinie Häusliche Krankenpflege

Leistungen der Krankenkasse erhältlich mit Verordnung durch Hausarzt und nach Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

  1. Verordnung vom Arzt im Krankenhaus oder Hausarzt ausstellen lassen
  2. Bei unserem Pflegedienst Leistung anfragen
  3. Verordnung Teil Versicherter unterschreiben
  4. Verordnung Teil Pflegedienst vom Pflegedienst ausfüllen lassen (Leistungen, Daten Pflegedienst, Stempel und Unterschrift
  5. Kostenübernahme-Antrag selbst bei der Krankenkasse fristgerecht (3 Tage nach Ausstellung) einreichen – sie können bei uns einen Flyer erhalten wie sie mit Verordnungen umgehen müssen damit sie die Kostenübernahme sichern

Oder

  1. Kostenübernahme-Antrag bequem über unser Versorgungsmanagement organisieren (siehe unten) und einreichen (kostenpflichtig siehe Privatleistungskatalog)
    • 14-tägige Erst-Verordnung beim Hausarzt bestellen
    • auf fehlende Angaben oder zur Mitsendung benötigte Unterlagen (z.B.: Medikamentenpläne, etc.) prüfen
    • Bei Bedarf Korrekturen beim Hausarzt anfordern
    • Antrag bei Krankenkasse fristgerecht einreichen
    • Eventuelle Kostenablehnung prüfen und erneut beantragen
    • Folge Verordnung beim Hausarzt bestellen, z.B. Wundversorgungen werden immer nur für 4 Wochen genehmigt
    • Wundversorgung Unterlagen an den MD nach Aufforderung
  • Absaugen
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung – max. 7 Tage, nur bei Medikamentenumstellung möglich
  • Blutzuckermessung
  • Interstitielle Glucose Messung
  • Positionswechsel zur Dekubitus Behandlung
  • Drainagen, überprüfen, versorgen
  • Einlauf / Klistier / Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusionen i.v. Gabe einer Lösung in eine Körpervene
  • Infusionen s.c. Gabe einer Lösung unter die Haut
  • Inhalation
  • Injektionen
  • Injektionen richten
  • Instillation
  • Kälteträger auflegen
  • Katheter Versorgung (suprapubisch) – Verbandswechsel, nur wenn ärztlich notwendig
  • Katheterisieren der Harnblase zur Ableitung von Urin
  • Krankenbeobachtung (spezielle)
  • Symptomkontrolle bei Palliativpatient / -innen

 

  • Magensonde, legen und wechseln
  • Medikamente verabreichen (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen)
  • Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose – darf nur von spezialisiertem Arzt ausgestellt werden
  • Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) Versorgung
  • Psychiatrische häusliche Krankenpflege
  • Stoma Behandlung
  • Trachealkanüle (Wechsel und Pflege)
  • Venenkatheter Pflege
  • Wundversorgung einer akuten Wunde – darf maximal für 4 Wochen ausgestellt werden
  • Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde – darf maximal für 4 Wochen ausgestellt werden
  • An- oder Ausziehen von ärztlichen verordneten Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen der Kompressionsklassen I bis IV – Strümpfe nicht älter als 6 Monate
  • An- oder Ablegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
  • An- oder Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen im Rahmen der Krankenbehandlung

Privatleistungskatalog

Alle Privatleistungen werden bei Inanspruchnahme privat in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Erstattung aus der Kranken- bzw. Pflegeversicherung besteht für diese Privatleistungen nicht!

Verordnungspauschale (20,00 € pro Verordnung)

Diese Pauschale beinhaltet folgende Leistungen, kann Alternativ selbst erbracht werden:

Anforderung von Erst- und / oder Folgeverordnung der häuslichen Krankenpflege bei Ihrem Arzt

Beantragung der Genehmigung der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse, einschließlich dem postalischen Versand mit allen erforderlichen Unterlagen

Unterstützung bei Erstellung eines Widerspruchs bei Ablehnung der Leistung durch Ihre Krankenkasse

Besorgungsfahrt (5,00 € pro Fahrt)

Eine Besorgungsfahrt beinhaltet folgende Leistungen, kann Alternativ selbst erbracht werden:

Abholen von Dokumenten, Verordnungen, Attesten, Rezepten bei Ihrem Haus- oder Facharzt

Abholung von Medikamenten in Ihrer Apotheke

Bringen von Ihnen bestellten Hilfsmitteln, z. B. Kompressionsstrümpfe von Ihrem Lieferanten, Inkontinenzversorgung

Papierpauschale (3,00 € pro Monat- Abrechnung im Quartal)

Diese Pauschale wird bei gewünschten Kopien automatisch fällig und beinhaltet:

Kopien aller an Kranken- und Pflegekassen gestellter Rechnungen, Ausgabe nach Erstellung

Bearbeitungsgebühr bei Vorkasse (5,00 € pro Rechnung)

Diese Pauschale wird bei geleisteter Vorkasse automatisch fällig und beinhaltet:

Wir legen für Sie Geld, z. B. die Zuzahlung in einer Apotheke aus

Wir kaufen für Sie in Vorkasse ein

Wunsch Vitalzeichen Erfassung (5,00 € pro VZ-Erfassung)

Diese Pauschale beinhaltet folgende Leistungen, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen wird:

Körpergewicht, Blutdruck, Puls, Blutzucker

Wunsch-Versorgung in der Morgenpflege (Waschen, Duschen) ausschließlich durch Frauen (20,00 € pro Monat)
Diese Pauschale beinhaltet Erbringung der Leistung Körperpflege (Waschen, Duschen) in der Morgenpflege ausschließlich durch weibliches Personal. Außerhalb der regulären Tourenplanung.
Abrechnung von Notfall Leistungen

Notfallleistungen werden bei Inanspruchnahme der 24-Stunden-Notrufnummer fällig und immer privat abgerechnet. Abgerechnet wird immer nach Zeit. Als Maßstab dient der aktuelle Pflegefachkraftstundensatz vom DBfK. Abrechnungstakt sind 5 min.

Die Anfahrtspauschale wird ab Anruf nach Uhrzeit gestaffelt:

  • Tagesanfahrt von 08.00 bis 20.00 Uhr – 10,00 €
  • Nachtanfahrt von 20.00 bis 08.00 Uhr – 20,00 €
  • Zeitleistung wird vor Ort erfasst:
  • Tagesanfahrt von 08.00 bis 20.00 Uhr – 46,00 € pro Stunde
  • Tagesanfahrt Feiertag von 08.00 bis 20.00 Uhr – 57,50 € pro Stunde
  • Nachtanfahrt von 20.00 bis 08.00 Uhr – 57,50 € pro Stunde
  • Nachtanfahrt Feiertag von 20.00 bis 08.00 Uhr – 69,00 € pro Stunde
Unterstützung beim MDK-Besuch vor Ort (46,00 € pro Stunde)
Diese Leistung kann nicht garantiert werden – je nach Kapazitäten, ob eine Fachkraft freigestellt werden kann, nur nach Absprache
Lesen eines MDK-Gutachtens und Unterstützung bei Widerspruch (75,00 € Pauschale)
Keine Rechtsberatung! – nur nach Absprache
Erstellung eines pflegerischen Attestes – nur nach Absprache (15,00 pro Attest)

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