Unsere Leistungen

Wir können Sie unterstützen mit:

Kostenlosem Beratungsgespräch zu Einschätzung Pflegebedürftigkeit und Antrag eines Pflegegrades

Vorbereitung auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes

Jeglichen Pflegeleistungen

Grundpflege nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen

24-Stunden-Erreichbarkeit für pflegerische Notfälle

Begleitung bei chronischen Erkrankungen

Besorgungen, Einkaufen im Auftrag oder als Begleitung

Verhinderungspflege bei bestehendem Pflegestufe

Herzliche Betreuung für Demenzkranke

Begleitung bei Ausflügen

Begleitung zu Ärzten und Therapeuten etc.

Medizinische Behandlungspflege

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Grundpflege

Preise / Vergütung von Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI  – für Pflegedienste des Arbeitskreises privater Pflegevereinbarungen in Bayern – verhandelt von Dachverband DBFK mit den Krankenkassen (Verhandlungen 1-2 mal jährlich)

Medizinische Behandlungspflege laut Richtlinie Häusliche Krankenpflege

Leistungen der Krankenkasse erhältlich mit Verordnung durch Hausarzt und nach Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

  • Absaugen
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung – max. 7 Tage, nur bei Medikamentenumstellung möglich
  • Blutzuckermessung
  • Interstitielle Glucose Messung
  • Positionswechsel zur Dekubitus Behandlung
  • Drainagen, überprüfen, versorgen
  • Einlauf / Klistier / Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusionen i.v. Gabe einer Lösung in eine Körpervene
  • Infusionen s.c. Gabe einer Lösung unter die Haut
  • Inhalation
  • Injektionen
  • Injektionen richten
  • Instillation
  • Kälteträger auflegen
  • Katheter Versorgung (suprapubisch) – Verbandswechsel, nur wenn ärztlich notwendig
  • Katheterisieren der Harnblase zur Ableitung von Urin
  • Krankenbeobachtung (spezielle)
  • Symptomkontrolle bei Palliativpatient / -innen

 

  • Magensonde, legen und wechseln
  • Medikamente verabreichen (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen)
  • Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose – darf nur von spezialisiertem Arzt ausgestellt werden
  • Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) Versorgung
  • Psychiatrische häusliche Krankenpflege
  • Stoma Behandlung
  • Trachealkanüle (Wechsel und Pflege)
  • Venenkatheter Pflege
  • Wundversorgung einer akuten Wunde – darf maximal für 4 Wochen ausgestellt werden
  • Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde – darf maximal für 4 Wochen ausgestellt werden
  • An- oder Ausziehen von ärztlichen verordneten Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen der Kompressionsklassen I bis IV – Strümpfe nicht älter als 6 Monate
  • An- oder Ablegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
  • An- oder Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen im Rahmen der Krankenbehandlung

Alle Privatleistungen werden bei Inanspruchnahme privat in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Erstattung aus der Kranken- bzw. Pflegeversicherung besteht für diese Privatleistungen nicht!